Löschung nur bei technisch geeigneten Datenträgern
Vor Beginn werden Medientyp, Schnittstelle, Zustand und gewünschter Nachweis geklärt. Die Datenträger werden erfasst und einem geeigneten Löschverfahren zugeordnet.
Kann ein Medium nicht vollständig bearbeitet oder geprüft werden, wird es als Ausnahme ausgewiesen. Für solche Fälle kann eine anschließende physische Vernichtung vereinbart werden.