Vernichtungsumfang vorab eindeutig festlegen
Vor der Verarbeitung wird geklärt, ob nur Datenträger, einzelne Baugruppen oder vollständige Geräte behandelt werden sollen. Dadurch bleiben Aufwand und Nachweise nachvollziehbar.
Zum Scope können Netzwerk- und Telekommunikationsgeräte, mobile Endgeräte, Steuerungen, Kassensysteme oder weitere datenhaltige Spezialhardware gehören.